Tagfahrlichtpflicht bei Neuwagen in Deutschland – am 7. Februar 2011 ist Stichtag

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Nun ist es auch in Deutschland soweit, ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen PKW und Transporter – Typen ab Werk mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Nach langen Diskussionen müssen die Automobilhersteller ab diesem Datum die Fahrzeuge mit dem Tagfahrlicht ausrüsten. Das Tagfahrlicht ist dabei nicht mit der Zwangseinschaltung, des normalen Abblendlichtes zu verwechseln. Als Tagfahrlicht wird eine zusätzliche Beleuchtung bezeichnet, die sich bei Betrieb des Motors automatisch einschalten muss. Dieses Tagfahrlicht ist vorne an den Fahrzeugen angebracht und soll die Fahrzeuge besser sichtbar machen. Häufig werden sogenannte LED – Tagfahrlichter verwendet. Bei Einschalten des normalen Abblendlichtes schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch aus. Fahrzeuge, die vor dem 07. Februar 2011 hergestellt wurden oder die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) erhalten haben sind von dieser Richtlinie noch nicht betroffen. Was bedeutet, dass diese Fahrzeuge nicht mit Tagfahrlicht nachgerüstet werden müssen.

 

Auch Nutzfahrzeugtypen sollen in Zukunft nur noch mit Tagfahrlicht produziert werden

In 18 Monaten, also ab August des Jahres 2012 werden auch alle Nutzfahrzeugtypen mit dem Tagfahrlicht ausgestattet werden müssen. Allein das erhöhte Maß an Sicherheit sollte aber bei vielen Autofahrern dafür sorgen, dass sie ihre Fahrzeuge mit den recht kostengünstigen Nachrüstkits für Tagfahrlicht nachrüsten. Das Tagfahrlicht verursacht je nach Ausführung fast keinen Kraftstoff Mehrverbrauch. Moderne LED Tagfahrlichte sind zudem so gut wie wartungsfrei. Bedenken hat man seitens einiger Experten allerdings dahin gehend, das man mit einer generellen Tagfahrlichtpflicht, für alle in Zukunft hergestellten Fahrzeuge, die Signalwirkung der beleuchteten Motorräder schmälern könnte. Eine Studie des Bundesamtes für Straßenwesen (BASt) allerdings führt an, das mit Einführung des Tagfahrlichtes etwa drei Prozent aller Unfälle, die bei Tag entstehen vermieden werden können.

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Anschaffungspreise für Nachrüstung sind erträglich

Die Anschaffungspreise für nachrüstbare Tagfahrlichtsets beginnen ab 35,00 Euro und können je nach Fahrzeugtyp auch bei Summen oberhalb 150,– Euro enden. Beim Tagfahrlicht schalten sich weder die Innenbeleuchtung noch die Rückleuchten des Fahrzeugs ein. Man sollte aber auch beim Nachrüsten darauf achten, dass das Tagfahrlicht so angeschlossen wird, das es bei Inbetriebnahme des Motors automatisch eingeschaltet wird. Nur so kann die Sicherheit die das Tagfahrlicht mit sich bringen soll wirklich gewährleistet werden. In einigen europäischen Ländern gilt bereits eine Ganztages – Lichtpflicht. In diesen Ländern ist auch am Tage das Abblendlicht einzuschalten, falls das Fahrzeug noch nicht über ein Tagfahrlicht verfügt. Ansonsten ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.

4 comments on “Tagfahrlichtpflicht bei Neuwagen in Deutschland – am 7. Februar 2011 ist Stichtag

  1. Daniel sagt:

    Das verwundert gar nicht, daß was diese Dunkelmacht-ReGierung uns aufoktroyiert.

    Entmündigung erfolgt immer ärger auf allen Ebenen.
    Ein Mehrverbrauch ist ebenso gewollt.
    (Bei LED entsteht das zwar nicht, aber LEDlicht ist schädlich wegen dem Blaulichtanteil).

    Es gibt auch längst die allerorten zwangsumgesetzte amtliche Kraftstoffabsatzmaximierungsdirektive, wonach Ampelprogrammierungen einer maximal mißreglementierte Dissynchronisation untrezogen werden, was seuchenartig Staus und stop and Go´s erzwingt. Seid 1991 beobachtete und analysiere ich das hauptberuflicherseits in fast allen Städten schon und diese Amtsverfehlungen wurden massiv ausgeweitet, sowohl auf Stadt- als auch auf Überland-Strecken.
    Tagfahrlichtgebot ist vermutlich eben eine Konsequenz aus den massiv einhergehenden Geoengineering = Chemtrailsprühaktionen, so daß azurblauer Himmel operationsmäßig nach Patentverfahren (185 sind anhängig und werden auch verpachtett an Lobbykonsortien) unterbunden wird. Das geschieht aus vielen Gründen, zum einen um die Siechtumsschwelle und den Pharmaabsatz zu erhöhen und die immer mehr verbreiteten Solarenergieanlagen-Effizienz nochmals stark einzuschränken ! Unsere Politik basiert nicht auf Volksvertretung !

  2. Robert sagt:

    Den Teil mit der unmöglichen Verkehrseinbremsung (gewollte rote Welle oder unfähige Planer) sehe ich genauso.
    Den ganzen Rest sehe ich als unsinnig an.
    Ich kann aus meiner umfangreichen Fahrpraxis (privat und beruflich im Pkw, sowie als Berufskraftfahrer in Transporter und Lkw bis zum 40-Tonner) nur eine Schlussfolgerung zu Licht am Tag ziehen: Es macht den Verkehr sicherer! Das konnte ich selbst feststellen aber es wurde auch wissenschaftlich nachgewiesen.
    Das gleiche gilt auch für das Blinken. Als läuft entspannter, wenn jeder blinkt, bevor abgebogen oder angehalten wird.
    Der minimale Mehrverbrauch durch Lichteinschalten ist im Fahrbetrieb nicht spürbar (habe das an mehreren Fahrzeugen intensiv getestet; könnte in geringmotorisierten Kleinwagen anders sein). Die Tagfahrlichter mit oder ohne LED vermeiden auch den letzten Mehrverbrauch fast komplett und die anderen Leuchten verschleißen nicht mehr für Licht am Tag.
    Gegen das System kann man sich wehren, indem man weniger fährt (unnötige Fahrten vermeiden, Fahrgemeinschaften bilden, öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad nutzen), immer nur tankt, wenns gerade billig ist usw.
    Dass LED-Licht wegen dem Blauanteil schädlich sein soll ist absoluter Unsinn. Zudem ist ebenso nachgewiesen, dass Xenon-/LED-Licht mit seiner Lichtfarbe ein angenehmeres und entspannteres Fahren bei Nacht ermöglicht (zusätzlich zur breiteren, weiteren und helleren Ausleuchtung, was aber hier nicht relevant ist).
    Staus kommen aber auch oft durch fahrerisches Fehlverhalten zustande oder solches verlangsamt den Verkehr erheblich. Ganz ohne amtliche Willkür! Langsames Beschleunigen verbraucht dabei auch mehr Sprit als richtiges Beschleunigen! Ich kann gleichzeitig einer der zügigsten und der sparsamsten Fahrer sein, ohne zu rasen!

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