Nun ist es auch in Deutschland soweit, ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen PKW und Transporter – Typen ab Werk mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Nach langen Diskussionen müssen die Automobilhersteller ab diesem Datum die Fahrzeuge mit dem Tagfahrlicht ausrüsten. Das Tagfahrlicht ist dabei nicht mit der Zwangseinschaltung, des normalen Abblendlichtes zu verwechseln. Als Tagfahrlicht wird eine zusätzliche Beleuchtung bezeichnet, die sich bei Betrieb des Motors automatisch einschalten muss. Dieses Tagfahrlicht ist vorne an den Fahrzeugen angebracht und soll die Fahrzeuge besser sichtbar machen. Häufig werden sogenannte LED – Tagfahrlichter verwendet. Bei Einschalten des normalen Abblendlichtes schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch aus. Fahrzeuge, die vor dem 07. Februar 2011 hergestellt wurden oder die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) erhalten haben sind von dieser Richtlinie noch nicht betroffen. Was bedeutet, dass diese Fahrzeuge nicht mit Tagfahrlicht nachgerüstet werden müssen.