Category: Haus und Wohnen

Rauchmelderpflicht ab 01.01.2011 – einige wichtige Informationen

Rauchmelderpflicht in vielen Bundeslaendern

Zum 1. Januar 2011 werden Rauchmelder in einigen Bundesländern in den Wohnungen Pflicht. Die Feuerwehren raten allerdings dazu, mit dem Ausrüsten der Wohnungen mit den Rauchmeldern nicht bis dahin zu warten. Je früher die Rauchmelder angebracht sind, um so früher können sie auch die Schutzfunktion für die Bewohner übernehmen. Leider müssen noch viele Hausbesitzer oder Mieter vom Nutzen und der Notwendigkeit dieser überzeugt werden. Dabei ist die Brandgefahr doch gerade in der bevorstehenden Weihnachtszeit immens hoch. Zu kaum einem Zeitpunkt des Jahres werden so viele offene Flammen in den Wohnungen und Häusern betrieben wie in der Advents- und Weihnachtszeit. Und eben diese offenen Flammen bergen ein erhöhtes Brandrisiko in sich. In vielen Fällen hat man schon lesen können, das Hunde oder Katzen ihre Herrchen und Frauchen vor dem Flammentod oder Ersticken gerettet haben. Dies war jedoch meist nicht auf den Geruchssinn der Tiere zurückzuführen, denn dieser ist ähnlich wie beim Menschen im Schlaf abgeschaltet. Vielmehr sind sie durch das Knacken verbrennenden Holzes aufgeschreckt worden. Oft ist es aber dann schon zu spät, um Schlimmeres verhindern zu können. Rauchmelder hingegen schlagen viel früher an, so kann oftmals sogar Schlimmeres durch rechtzeitiges Reagieren verhindert werden (Eine Übersicht, über die Bundesländer in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweiligen Landesbauordnungen eingetragen ist, findet sich am Ende des Textes).

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Ab sofort fördert die Kfw wieder Brennwerttechnik und solare Warmwasserbereitung

Heizung zum Sanieren

Heizung zum Sanieren


Nachdem die Haushaltssperren für Fördermittel wieder aufgehoben sind, stehen neue Mittel für die Förderung von Brennwerttechnik und Warmwasserbereitung zur Verfügung. Dieses verleitet viele Hausbesitzer sicherlich zu Luftsprüngen. Denn hierdurch haben Hausbesitzer die Möglichkeit, den Staat an ihren Investitionen in klimaschonenende Heiztechnologie mit einzubeziehen. Das Marktanreizprogramm zur Nutzung der erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, kurz MAP genannt, bezuschusst unter anderem Heizungsmodernisierungen, bei denen Solarwärmeanlagen eingebunden sind und die gleichzeitige Umrüstung auf Brennwertgeräte gegeben ist. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist zuständig für die Förderanträge. Allerdings werden nach einer Anpassung der Förderrichtlinie des MAP, nur noch Solaranlagen gefördert, die gleichzeitig auch zur Heizungsunterstützung eingebunden werden.


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