Mit Datum vom 16.10.2013 wurde vom Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verabschiedet. Dabei wurde allen Änderungswünschen zugestimmt, die vom Bundesrat vorgebracht wurden.
Dies bringt unter anderem für diejenigen Hauseigentümer einige Vorgaben mit sich, die den Wohnraum noch mit alten Heizanlagen beheizen. So müssen beispielsweise Heizungen ausgetauscht werden, die vor 1985 in die Häuser eingebaut wurden. Diese müssen laut den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zur EnEV, bis zum Jahr 2015 ausgetauscht werden. Diese Verpflichtung galt bislang nur für Heizkessel, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden. Doch diese „kleinen“ Einschnitte sind längst nicht alles, was in der EnEV an neuen Vorgaben auf Hausbesitzer und Bauherren wartet. Ab dem Jahr 2016 soll auch Primärenergiebedarf von Neubauten sowie derer Wärmebedarf gesenkt werden.
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