Mit Datum vom 16.10.2013 wurde vom Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verabschiedet. Dabei wurde allen Änderungswünschen zugestimmt, die vom Bundesrat vorgebracht wurden.
Dies bringt unter anderem für diejenigen Hauseigentümer einige Vorgaben mit sich, die den Wohnraum noch mit alten Heizanlagen beheizen. So müssen beispielsweise Heizungen ausgetauscht werden, die vor 1985 in die Häuser eingebaut wurden. Diese müssen laut den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zur EnEV, bis zum Jahr 2015 ausgetauscht werden. Diese Verpflichtung galt bislang nur für Heizkessel, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden. Doch diese „kleinen“ Einschnitte sind längst nicht alles, was in der EnEV an neuen Vorgaben auf Hausbesitzer und Bauherren wartet. Ab dem Jahr 2016 soll auch Primärenergiebedarf von Neubauten sowie derer Wärmebedarf gesenkt werden.
EnEV 2014 bringt auch Änderungen zum Primärenergiebedarf und zum Wärmebedarf
Der Primärenergiebedarf soll laut der neuen EnEV dann um 25 Prozent gesenkt werden. Beim Wärmebedarf geht es dann darum diesen um im Schnitt 20 Prozent durch eine bessere Gebäudedämmung zu senken. Für Mieter und Kaufinteressenten soll nach den Änderungen der ENEV mehr Übersichtlichkeit bei den Energieausweisen Einzug halten. Diese sollen zukünftig eine Energieeffizienzklasse enthalten, die ähnlich leicht zu deuten sind, wie die Angaben zur Energieeffizienz auf Kühlschränken oder Waschmaschinen. Laut Peter Ramsauer, dem Bauminister (CSU) sei die Novellierung der EnEV notwendig geworden, um die EU-Gebäuderichtlinie, die neu gefasst wurde, umzusetzen.
Schon vor Inkrafttreten werden Kritiken laut
Natürlich wird die Novellierung der EnEV nicht jedem gerecht. Bereits jetzt beklagen Umweltschützer, das diese nicht genügend Impulse setze, Energie im Wärmebereich einzusparen. Somit würde auch der klimaschädliche Kohlendioxidaustausch nicht in ausreichendem Maße gemindert. Ein weiterer Kritikpunkt, der von der Branche „Erneuerbare Energien“ geäußert wurde ist, dass es zu viele Ausnahmen gäbe. Somit erfasse man nur eine geringe Anzahl alter Heizsysteme und das sei zu wenig. Übrigens sollen die Änderungen der EnEV 2014 voraussichtlich ab dem 1. Mai 2014 wirksam werden.
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