Tag: Rheinland-Pfalz

Rauchmelderpflicht ab 01.01.2011 – einige wichtige Informationen

Rauchmelderpflicht in vielen Bundeslaendern

Zum 1. Januar 2011 werden Rauchmelder in einigen Bundesländern in den Wohnungen Pflicht. Die Feuerwehren raten allerdings dazu, mit dem Ausrüsten der Wohnungen mit den Rauchmeldern nicht bis dahin zu warten. Je früher die Rauchmelder angebracht sind, um so früher können sie auch die Schutzfunktion für die Bewohner übernehmen. Leider müssen noch viele Hausbesitzer oder Mieter vom Nutzen und der Notwendigkeit dieser überzeugt werden. Dabei ist die Brandgefahr doch gerade in der bevorstehenden Weihnachtszeit immens hoch. Zu kaum einem Zeitpunkt des Jahres werden so viele offene Flammen in den Wohnungen und Häusern betrieben wie in der Advents- und Weihnachtszeit. Und eben diese offenen Flammen bergen ein erhöhtes Brandrisiko in sich. In vielen Fällen hat man schon lesen können, das Hunde oder Katzen ihre Herrchen und Frauchen vor dem Flammentod oder Ersticken gerettet haben. Dies war jedoch meist nicht auf den Geruchssinn der Tiere zurückzuführen, denn dieser ist ähnlich wie beim Menschen im Schlaf abgeschaltet. Vielmehr sind sie durch das Knacken verbrennenden Holzes aufgeschreckt worden. Oft ist es aber dann schon zu spät, um Schlimmeres verhindern zu können. Rauchmelder hingegen schlagen viel früher an, so kann oftmals sogar Schlimmeres durch rechtzeitiges Reagieren verhindert werden (Eine Übersicht, über die Bundesländer in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweiligen Landesbauordnungen eingetragen ist, findet sich am Ende des Textes).

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