Rauchmelderpflicht ab 01.01.2011 – einige wichtige Informationen

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Rauchmelderpflicht in vielen Bundeslaendern

Zum 1. Januar 2011 werden Rauchmelder in einigen Bundesländern in den Wohnungen Pflicht. Die Feuerwehren raten allerdings dazu, mit dem Ausrüsten der Wohnungen mit den Rauchmeldern nicht bis dahin zu warten. Je früher die Rauchmelder angebracht sind, um so früher können sie auch die Schutzfunktion für die Bewohner übernehmen. Leider müssen noch viele Hausbesitzer oder Mieter vom Nutzen und der Notwendigkeit dieser überzeugt werden. Dabei ist die Brandgefahr doch gerade in der bevorstehenden Weihnachtszeit immens hoch. Zu kaum einem Zeitpunkt des Jahres werden so viele offene Flammen in den Wohnungen und Häusern betrieben wie in der Advents- und Weihnachtszeit. Und eben diese offenen Flammen bergen ein erhöhtes Brandrisiko in sich. In vielen Fällen hat man schon lesen können, das Hunde oder Katzen ihre Herrchen und Frauchen vor dem Flammentod oder Ersticken gerettet haben. Dies war jedoch meist nicht auf den Geruchssinn der Tiere zurückzuführen, denn dieser ist ähnlich wie beim Menschen im Schlaf abgeschaltet. Vielmehr sind sie durch das Knacken verbrennenden Holzes aufgeschreckt worden. Oft ist es aber dann schon zu spät, um Schlimmeres verhindern zu können. Rauchmelder hingegen schlagen viel früher an, so kann oftmals sogar Schlimmeres durch rechtzeitiges Reagieren verhindert werden (Eine Übersicht, über die Bundesländer in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweiligen Landesbauordnungen eingetragen ist, findet sich am Ende des Textes).

Rauchmelder können zu einem lebensrettenden Weihnachtsgeschenk werden

Für diejenigen Mieter oder Hausbesitzer, die bislang noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind, wäre dieser ein ideales Weihnachtsgeschenk, mit dem im günstigsten Falle sogar Leben gerettet werden könnten.
Die Kleinen, meist nur Handteller großen Geräte, wurden in den letzten Jahren immer weiter entwickelt. So reagieren die heutigen modernen Geräte zum Teil sogar früher auf die Geschehnisse, die zum Auslösen der Rauchmelder führen sollen. Bereits in der Vergangenheit haben die Rauchmelder dadurch, dass sie immer wieder größere Katastrophen verhindert haben, bewiesen, wie wichtig diese Geräte sind.

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Auch wenn keine Kontrollen stattfinden sollte man die Rauchmelder anbringen

 

In Schleswig-Holstein beispielsweise werden die Brandmelder zum Beginn des neuen Jahres Pflicht. Zunächst werden sicherlich keine Kontrollen dahin gehend stattfinden, ob die Rauchmelder wirklich angebracht wurden. Allerdings können Wohnungsinhaber oder Hausbesitzer damit rechnen, dass in einem Schadensfalle, wenn kein Brandmelder angebracht war, die Versicherung ihnen Schwierigkeiten machen wird, wenn es um den Ausgleich des entstandenen Schadens geht. Dazu muss die Versicherung nur den Nachweis führen das in dem jeweiligen Schadensobjekt kein Brandmelder installiert war.

  • Es empfiehlt sich für Mieter, wenn in derer Wohnung noch keine Brandmelder installiert sind, den Vermieter im eigenen Interesse auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.
  • Man rechnet damit, dass die Erstinstallation für Mieter kostenlos sein wird. Je nach Wohnungsgröße wird für die Brandmelder-Wartung mit jährlichen Wartungsgebühren von 5 – 10,– Euro gerechnet die auf die Mieter umgelegt werden.
  • Informationen zu den am besten geeigneten Rauchmeldersystem bekommen sie zum Teil bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder im fachlich versierten Handel. Empfehlenswert ist es bei der Anschaffung der Rauchmelder auf das VDO-Siegel zu achten. Bei Bestellungen aus dem Ausland sollte man Vorsicht walten lassen, nicht alle Geräte sind für den Betrieb in Deutschland zugelassen.
  • Speziell für Gehörlose werden besondere Ausführungen der Rauchmelder angeboten, die einen Alarm mit grellen Lichtblitzen und einem Vibrationsalarm neben dem Bett melden.
  • Weitere interessante Informationen zum Thema Rauchmelder finden sich auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren (BMI) oder auf der Seite Rauchmelder-Lebensretter, die auch auf der Seite des BMI erwähnt wird.

In diesen Bundesländern ist das Gesetz zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in den jeweiligen Landesbauordnungen bereits festgelegt (Ein Klick auf den Namen des Bundeslandes führt zur jeweiligen Landesbauordnung oder zu den, die Rauchmelderpflicht betreffenden Auszügen):

Schleswig-Holstein(Änderung vom 12.12.2008)

 

Rheinland-Pfalz

 

Saarland

 

Hessen

 

Hamburg

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Thüringen

 

Bremen

 

Sachsen-Anhalt

 

Bildquelle:  Amazon

10 comments on “Rauchmelderpflicht ab 01.01.2011 – einige wichtige Informationen

  1. Schneider sagt:

    Gibt es eine Rauchmelderpflicht im Land Brandenburg ?

  2. HWHansen63 sagt:

    @ Schneider

    Aktuell gibt es meines Wissens nach keine Rauchmelderpflicht für das Land Brandenburg. Nur für die angegebenen Bundesländer ist eine Rauchmelderpflicht bestimmt.

  3. Fischermann sagt:

    Hallo
    Gib es das Gesetz auch schon für NRW ???
    Oder wann kommt es `???
    Vielen Dank

    • HWHansen63 sagt:

      Bislang gilt das Gesetz nur für die aufgeführten Bundesländer. Allerdings will der Innenminister Ingo Wolf jetzt auch eine Rauchmelderpflicht für NRW. Wann genau es soweit sein wird ist noch nicht bekannt.

  4. Alexander Holz sagt:

    Ich habe bereits seit 2 Jahren zertifizierte Rauchmelder in meiner Mietwohnung installiert. Diese Rauchmelder werden auch von mir gewartet – schließlich hängt ja meine eigene Sicherheit daran ! Jetzt will mein Vermieter die Fa. Techem beauftragen bei mir Rauchmelder zu installieren. Das ich bereits seit zwei Jahren Rauchmelder habe interessiert ihn nicht. Er sagt, ich soll meine abbauen. Obwohl die Melder, die von Techem installiert werden sollen die gleiche DIN-Norm 14604 haben wie meine eigen installierten Geräte. Sind wir eigentlich entmündigte – oder hat man als Mieter auch noch irgendwelche Rechte ? Wer kennt sich hierbei in der Gesetzeslage aus. Muß ich mich wirklich beugen ?

  5. Alexander Holz sagt:

    Ich will kein Kommentar abgeben, denn ich hatte eine Frage auf die ich gerne eine Hilfe-Antwort hätte.

  6. Wuffi sagt:

    Rauchmelderpflicht soll nach den verheerenden Brand in Aachen, wo 3 Kinder starben, auch kommen:
    http://www.ksta.de/html/artikel/1326981757860.shtml
    Leider gibt es keine Infos wer die Kosten trägt?

  7. Was ist ein Rauchmelder…

    Ein Rauchmelder oder auch Brandmelder ist ein Gerät, das im Falle von Rauchentwicklung oder Feuer Alarm schlägt. Dies kann durch Raucherkennung, Wärmeerkennung oder sogar Farberkennung erfolgen. Solche sogenannten Rauchwarnmelder  sind heute in vielen …

  8. Hausbesitzer sagt:

    Im Artikel steht, dass man Probleme mit der Feuerversicherung bekommt, wenn im Schadensfall herauskommt, dass keine Rauchmelder montiert waren. Das stimmt so nicht: Der Rauchmelder vehindert keinen Brand, sondern warnt nur die Wohnungsnutzer, so dass die möglichst nicht zu Schaden kommen, vor einem bereits eingetretenen Brand. Wenn der Alarm schrillt, ist es auch nicht die Aufgabe des Bewohners, die Kosten für den Feuerversicherer gering zu halten, sondern sich in Sicherheit zu bringen.
    Ich frage mich, wie solche Gerüchte in die Welt (und in so einen Artikel) kommen.

  9. Kerstin sagt:

    Bei uns im Wohnblock hat die Mieterin ihre Rauchmelder abgebaut.Weil ihr Sohn mit seinen Kumpels angeblich soviel Rauchen(nicht nur normale Zigaretten).Es ist von ihr unverantwortlich,gerade auch weil sie noch nicht mal Versichert ist.Rauchmelder haben schon so manchen das Leben gerettet.Die Vermieter müßten des öfteren durch die Feuerwehr kontrollen durchführen lassen.Wer sie abgebaut hat sollte Strafe zahlen in die Gemeinnützige Kasse der Freiwilligen Feuerwehr.Denn sie sind es die uns unser Leben und unser Hab-Gut rettet.Danke an die Helfer

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